Lizenzvereinbarung Herakles

Nutzungsrecht
1.1 Die Hotelsoftware Herakles (die >>Hotelsoftware<<) ist geistiges Eigentum der Lizenzgeber. Der Begriff Hotelsoftware schließt jegliche Updates, Upgrades, Erweiterungen, veränderte Versionen, und Arbeitskopien der Hotelsoftware, an denen Ihnen hiernach ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ein. Die Software selbst ist und bleibt auch künftig Eigentum der Lizenzgeber.
1.2 Die Lizenzgeber gewähren Lizenznehmer (nachstehend gemeinschaftlich >>Lizenznehmer<< genannt) nicht das Recht (ohne weitere Lizenzen), die Hotelsoftware auf beliebig vielen Computer- systemen und Ausgabegeräten zu verwenden.
1.3 Sie dürfen eine Sicherheitskopie der Hotelsoftware anfertigen, die mit einer Kopie der Original-Kennzeichnung (inkl. des Copyright-Hinweises) kenntlich gemacht werden muß. Dieselben Kopierbeschränkungen gelten für Dateien, die die Lizenzgeber Ihnen in Verbindung mit der Hotelsoftware liefern, um Ihnen den Zugriff auf sie zu ermöglichen.

Ausschluß anderweitiger Nutzung
2.1 Es ist ausdrücklich untersagt, die Hotelsoftware zu verkaufen, zu verleihen, sie in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben oder Sublizenzen an ihr zu vergeben.
2.2 Es ist nicht gestattet, die Hotelsoftware zu verändern, sie mit anderen Softwareprogrammen zu vermischen, sie zu dekompilieren, Module daraus zu eigenen Entwicklungen oder die in der Hotelsoftware enthaltenen technischen Lösungen zu anderen Zwecken als dem Betrieb Ihres eigenen Computers oder Ausgabegerätes zu benutzen.

Gewährleistung und Haftung
3.1 Die Lizenzgeber gewährleisten, daß die Hotelsoftware die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei Vertragsschluß gültigen Produktbeschreibung enthalten sind. Die Gewährleistungsansprüche enden zwölf Monate nach dem Tag der Übergabe der Hotelsoftware an Lizenznehmer. Treten während dieser Frist Fehler an der Hotelsoftware auf, die den Wert und die Tauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird Lizenzgeber diese Fehler nach Eingang der Fehlermeldung unverzüglich beseitigen. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, daß die Fehlerauswirkungen reproduzierbar sind, von Ihnen ausreichend beschrieben wurden und der Fehler Lizenzgeber unverzüglich gemeldet wurde. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung, die nach Wahl der Lizenzgeber auch in Form der unentgeltlichen Lieferung einer neuen Programmfassung oder bis zur Übergabe einer solchen in Form einer temporären Fehlerkorrektur erfolgen kann.
Werden Ihnen zum Zwecke der Gewährleistung neue Versionen der Hotelsoftware (mit erweitertem Funktions- und Leistungsumfang, auf den Sie keinen Anspruch haben) zur Verfügung gestellt, so erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf diese neuen Funktions- und Leistungsmerkmale. Sofern eine solche neue Version zu ihrer Lauffähigkeit eine neue oder geänderte Hardware beim Kunden erfordert, haben Sie nur das Recht, die Hotelsoftware an die Lizenzgeber zurückzugeben. Ihnen ist jedoch bekannt, daß Software nie völlig fehlerfrei ist und die Hotelsoftware daher Fehler enthalten kann, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen können.
3.2 Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche, z. B. auf Ersatz für Stillstandszeiten, Produktionsausfall, nutzlos verbrauchtes Material und andere indirekte Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern solche Schäden von den Lizenzgebern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Allgemeines
4.1 Das unter Ziffer 1.2 gewährte Nutzungsrecht erlischt bei einer Verletzung dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.
4.2 Bei Beendigung dieses Vertrages verpflichten Sie sich, die Hotelsoftware mit allen vorhandenen Kopien, Veränderungen und Zusammenfassungen jeglicher Art und Weise zurückzugeben oder zu vernichten.
4.3 Lizenznehmer verpflichtet sich, jedem Angestellten des Unternehmens, der Zugang zu der Hotelsoftware oder zu Kopien davon hat, den Inhalt dieses Nutzungsvertrages für Hotelsoftware zur Kenntnis zu geben und sicherzustellen, daß sich diese vertragsgemäß verhalten.